Immuner Senator?

■ SPD warnt CDU und FDP davor, Schills Strafprozess „politisch zu behindern“

SPD-Parteichef und Innensenator Olaf Scholz (SPD) hat die Spitzenkandidaten von CDU und FDP davor gewarnt, im Falle der Regierungsübernahme den Strafprozess gegen Ronald Schill „politisch zu behindern“. Sollten CDU, FDP und Schill nach der Bürgerschaftswahl die Mehrheit im Parlament haben, könnten sie dem Angeklagten, dem Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung vorgeworfen wird, auf Antrag für seinen Strafprozess Immunität gewähren.

Dass das Hamburger Landgericht erneut gegen den Amtsrichter verhandeln muss, hatte am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig entschieden. Der hatte die Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Mark von vorigem Oktober aufgehoben und den Fall zurückverwiesen (taz berichtete). Scholz begehrt nun, von Lange und CDU-Kandidat Ole von Beust zu erfahren, ob sie Schill als Abgeordneten für den Prozess Immunität gewähren würden – um dadurch zu verhindern, einen verurteilten Straftäter im Boot zu haben. Sollte Schill Senator werden, kann er sich auf Immunität allerdings ohnehin nicht berufen.

Die Immunität soll verhindern, dass durch Strafverfahren die Parlamentsarbeit behindert wird. Bis 1996 wurde allen Abgeordneten mit ihrer Wahl qua Gesetz der Schutz zuerkannt. Die Bürgerschaft konnte die Immunität nur im Einzelfall aufheben. Dann wurde die Hamburger Verfassung geändert: Seither ist es umgekehrt so, dass die Immunität nur im Einzelfall auf Antrag zuerkannt werden kann. Nur vor Verhaftungen sind Abgeordnete regulär geschützt.

Unterdessen formiert sich weiterhin Widerstand gegen eine Regierungsbeteiligung von Schill. Die Gewerkschaft ver.di wird in Hamburger Betrieben Plakate aufhängen, um die Initiative von über 60 KünstlerInnen gegen Schill zu unterstützen. Für den gestrigen Abend hatte die Gewerkschaft GEW zu einer Protestveranstaltung mobilisiert. Elke Spanner