Atomgesetz abgesegnet

Geringe Änderungen im Kabinett an Trittins erster Version: Bis zum Jahr 2020 eventuell letztes AKW vom Netz. Stromkonzerne beantragen kleinere Zwischenlager

BERLIN taz ■ „Etwa im Jahr 2020 geht voraussichtlich das letzte AKW vom Netz“, sagte gestern Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Kurz vorher verabschiedete das Kabinett seinen „Entwurf eines Gesetzes zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität“, wie die Atomnovelle im Bürokratendeutsch heißt. Zum schon länger bekannten Entwurf gab es nur noch unwesentliche Änderungen. Freitag in einer Woche soll es der Bundestag in erster Lesung beschließen, der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig.

Neue Atomkraftwerke können in Deutschland also künftig nicht mehr genehmigt werden. Die bestehenden AKW dürfen nur eine bestimmte maximale Strommenge ans Netz liefern, was die bisher „unbefristeten Betriebsgenehmigungen auf etwa 32 Jahre begrenzt“, so Trittin. Jedes AKW braucht ein „standortnahes“ Zwischenlager, was die beiden zentralen Zwischenlager Gorleben und Ahaus laut Trittin um zwei Drittel beziehungsweise 80 Prozent entlastet.

Die Stromkonzerne haben inzwischen ihre Pläne für den Bau von Zwischenlagern an ihren Kraftwerken abgespeckt. Für die Hälfte der zwölf beantragten Zwischenlager sei die ursprünglich geplante Einlagerungsmenge verringert worden, teilte gestern das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mit. Außerdem hätten die meisten Kraftwerksbetreiber die beantragte Betriebszeit für die Lager von ursprünglich 70 und mehr Jahren auf 40 Jahre reduziert.

Wichtig war Trittin auch die Erhöhung de Deckungsvorsorge: Künftig muss die Gemeinschaft der AKW-Betreiber garantieren, dass sie zwei Störfälle mit je 2,5 Milliarden Euro absichert. REM