Kommentar
: Gutes Benehmen

■ Wie eine Wohlverhaltensklausel die gute Laune bei den Privatschulen verdirbt

Das ist Kostenneutralität für Fortgeschrittene: Da verspricht Bürgermeister Ortwin Runde 20 Millionen Mark, die in zwei Jahren fließen sollen – vorausgesetzt, er ist dann noch Bürgermeister. Das kostet ihn heute noch nichts, und doch kauft er sich mit dieser Aussicht schon mal den öffentlich sichtbaren Protest der Privatschulen und lässt sich das auch noch auf der Quittung unterschreiben.

Egal, ob man das als Angriff auf demokratische Grundrechte sieht, als einen Appell an den guten Willen oder einen politischen Fehler: Die Schulen verstehen es als ihren Teil der Abmachung. Statt wie bisher gemeinsam ihre Interessen mit Nachdruck zu vertreten, winden sie sich nun zwischen Dankbarkeit und Protestbereitschaft. Dabei ist das grundsätzliche Problem keineswegs gelöst: Beispielsweise rechnet die Wichernschule des Rauhen Hauses noch daran, ob die 1,6 Millionen aus Rundes Wahlkampfkasse überhaupt geben, was das neue Privatschulgesetz durch Wegfall der Beamtenzulage nimmt.

Das Bröckeln der soliden Mauer wütender Eltern ist natürlich beabsichtigt und hätte mit einem Schulterklopfen festgeklopft werden können. Es jedoch auch noch schriftlich niederzulegen ist ein politischer Fehler. Denn wozu soll dieser Satz dienen? Vertreter der Schulen hätten sich auch ohne Vertrag davon überzeugen lassen, bei einer gemeinsamen Pressekonferenz öffentlich dankbar zu sein. Dieser Satz ist, wonach er klingt: eine Wohlverhaltensklausel, die die gerade verbreitete gute Laune ganz schnell wieder zunichte machen könnte.

Sandra Wilsdorf