Vulkan-Verfahren verschleppt?

■ Verteidigung erhebt Vorwürfe gegen Staatsanwaltschaft

Als Ende August drei mutmaßliche Mitglieder der „Nigeria-Connection“ freigelassen werden mussten, weil die Bremer Justiz nicht in der Lage war, in der vorgeschriebenen Zeit das Verfahren zu eröffnen, da klagte Justiz-Staatsrat Ulrich Mäurer, die Gerichte seien überbelastet durch Großverfahren. Das Vulkan-Verfahren dauert nun zwei Jahre. In der Verhandlung wurde gestern ein Schriftstück verlesen, das den bösen Verdacht nährt, die Staatsanwaltschaft ziehe Verfahren unnötig in die Länge.

Der Hintergrund: Es gibt einen Entlastungszeugen für die Vulkan-Manager, nämlich den Rechtsanwalt, der im Auftrage der Treuhand – also für die frühere „Gegenseite“ – die Kaufverträge über die Ost-Werften mit dem Vulkan-Konzern verhandelt hat. Dieser Anwalt, Dr. Schütte, würde nach Ansicht der Verteidigung aus erster Hand bestätigen, dass es damals um normale Kaufverträge ging und von einer besonderen „Treuepflicht“ bei der Verwendung der Ost-Millionen nicht die Rede sein kann.

Aber Schütte will nicht als Zeuge aussagen, solange die Staatsanwaltschaft eine Ermittlungsakte gegen ihn offen hält. Einen hinreichenden Tatverdacht gegen Schütte gebe es nicht, schreibt der Anwalt von Schütte. Wenn die Bremer Staatsanwaltschaft die Akte gegen Schütte schließen würde, „wäre der Weg für eine Vernehmung meines Mandanten frei“. Wenn Schütte das aussagt, was die Vulkan-Verteidiger erwarten, könnte die Anklage der Bremer Staatsanwaltschaft in sich zusammenbrechen. K.W.