25 Parteien ankreuzbar

An der Abgeordnetenhauswahl am 21. Oktober können 25 Parteien teilnehmen. Das hat gestern der Landeswahlausschuss entschieden. Vier Parteien versagte der Ausschuss die Teilnahme an der Wahl. Bei drei von ihnen habe nicht die Parteieigenschaft festgestellt werden können, hieß es. Dabei handelt es sich um Abstimmungsinitiative & Wählerschutzbund ALSO (Volksentscheid für den Erhalt der D-Mark), Civilisation Feminine und die Sozial-Kapitalistische Partei Deutschland. Die Tierschutzpartei wurde nicht zugelassen, da sie keine wirksame Beteiligungsanzeige abgeben konnte. Die Partei habe keinen handlungsfähigen Landesvorstand. Zugelassen wurden: B.A.S.I.S. (Bürgernah, Alternativ, Sozial, International, Souverän), Berliner Partei für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege (BPR), Bündnis 90/Die Grünen, Bürgerrechtsbewegung Solidarität, CDU, Demokratische Linke, DKP, Die Flut, Die Grauen, „Die Republikaner“, FDP, Humanistische Partei, jetztWIR –Jugend.Macht.Politik, MLPD, NPD, ÖDP, Partei der Arbeitslosen und Sozial Schwachen (PASS), PDS, Partei Pro Berlin, SED (Nachfolger der KPD/RZ), SPD, STATT Partei, Teletrabis – Berlin Freecity, Wählerinitiative Bürger und Kleingärtner. Die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD) kandidiert nur in Wahlkreisen. Alle zugelassenen Parteien müssen bis Montagabend ihre Wahlvorschläge beim Landeswahlleiter oder bei den Bezirkswahlleitern einreichen. DDP