Telefonkarten abtelefonieren

Telefonkarten gehören inzwischen zur Standardausrüstung zumindest des modernen Städters. Nicht immer aber werden sie zügig abtelefoniert. Seit Oktober 1998 enthalten sie den Hinweis, dass die Karte nur befristet gültig ist. Nach dem Ende der Geltungsdauer – ab Herstellungsdatum drei Jahre und drei Monate – bekommt man mit der Karte keinen Anschluss mehr. Und das Restguthaben verfällt nach dem Willen der Telekom. Das können bei ungenutzten Telefonkarten bis zu 50 Mark sein. Der Bundesgerichtshof entschied nun allerdings (Az. XI ZR 274/00) nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dass die Telekom das Restguthaben keinesfalls behalten darf, weil der Hinweis auf die Gültigkeitsdauer auf der Karte unwirksam ist. Das Restguthaben muss dem Kunden erstattet werden: Gehen Sie in eine Postfiliale und tauschen Sie Ihre alte Karte gegen eine neue. TAZ