Schreiber darf Bundesrepublik verklagen

Gericht in Kanada lässt Berufung des Waffenlobbyisten zu. Schreiber kündigt „hochbrisante“ Details an

AUGSBURG taz ■ Der in Kanada lebende Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber hat am Donnerstag vor dem Supreme Court eine wichtige Entscheidung erstritten. Das Urteil des obersten kanadischen Gerichts habe den Weg frei gemacht für seine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, sagte Schreiber gegenüber der taz.

Der Kauferinger Geschäftsmann, gegen den das Augsburger Landgericht Anklage wegen Steuerhinterziehung und Bestechung zugelassen hat, war auf Ersuchen Deutschlands in Kanada vorübergehend inhaftiert worden und erst gegen eine hohe Kaution wieder frei gekommen.

Immer wieder hatte Karlheinz Schreiber sowohl das Auslieferungsersuchen als auch die Vorwürfe der Augsburger Justiz als unrechtmäßig und unhaltbar zurückgewiesen. Der taz sagte er: „Das Gericht hat heute entschieden, jawohl, der Herr Schreiber hat das Recht, die Bundesrepublik Deutschland wegen seiner illegalen Verhaftung zu verklagen. Das war mein Wunschtraum, dass ich meine Version der Dinge vor einem ordentlichen Gericht in Kanada darstellen kann.“

Auf zunächst eine Millionen Dollar Schadenersatz klagt Schreiber gegen die deutsche und die kanadische Regierung. Für das Verfahren verspricht er einige hochbrisante Details, vor allem in Bezug auf das Verhalten der bayerischen Staatsregierung. Im Zusammenhang mit der angeblichen Bestechungsaffäre beim Verkauf von Fuchs-Spürpanzern an Saudi-Arabien würde die Augsburger Staatsanwaltschaft immer wieder gegen den einstigen Staatssekretär Holger Pfahls und ihn, Schreiber, schwere Vorwürfe erheben. Doch Pfahls damaliger Chef, Minister Gerhard Stoltenberg, sei noch nicht einmal zur Sache vernommen worden. Dabei habe er im Untersuchungsausschuss des Bundestags geäußert, dass er der Sache zugestimmt habe. Damit sei sein damaliger Staatssekretär Pfahls aber wohl aus der Verantwortung. „Sie dürfen sicher sein, dass mein Anwalt Greenspan und ich eine Reihe von hochkarätigen Zeugen benennen werden, und das dürfte dann ausgesprochen interessant werden.“

Das deutsche Auslieferungsersuchen sei spätestens jetzt ad absurdum geführt. Das werde auch in dem von ihm angestrengten Schadenersatzprozess ganz deutlich werden. „Denn wenn ich diesen Schadenersatz geltend mache und auch ein entsprechendes Urteil zu meinen Gunsten erreichen möchte, werde ich darlegen müssen, dass die Verhaltenweise der Verantwortlichen in der Bundesrepublik Deutschland rechtswidrig war. Ergo bin ich gezwungen, Beweismittel und Zeugen zu benennen.“ Dies werde er so tun, dass es noch erhebliche Überraschungen geben werde. Details wolle er vor dem Verfahren natürlich nicht nennen. Im Übrigen seien die mehrfach vom Augsburger Gericht angekündigten Fragen, zu denen er eigentlich aussagen sollte, bislang nicht bei ihm angekommen, obwohl das seit April immer wieder angekündigt worden sei.

KLAUS WITTMANN