Ausgleich für Rosa Winkel

Homosexuelle NS-Opfer können bis zum 31. Dezember Entschädigung bei der IOM beantragen

BERLIN dpa ■ Homosexuelle Opfer des Nazi-Regimes können bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) Entschädigungszahlungen beantragen. Von vielen früheren Entschädigungen sei diese Opfergruppe ausgegrenzt worden, teilte die IOM gestern mit. Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2001 eingereicht werden.

NS-Opfer, die in einem KZ Zwangsarbeit leisten mussten, können bis zu 15.000 Mark erhalten. Menschen, die verschleppt und zur Arbeit gezwungen wurden, erhalten bis zu 5.000 Mark. Erben sind entschädigungsberechtigt, wenn das Opfer am oder nach dem 16. 2. 1999 gestorben ist. Homosexuelle, die einer Deportation entgehen oder aus einem Todeslager entlassen werden wollten, waren nach Angaben des Soziologen Günter Grau gezwungen, eine „freiwillige Kastration“ zu akzeptieren. „Diese Opfer können in eine Kategorie eingeordnet werden, die unter anderem medizinische Experimente an Menschen umfasst“, sagte der Grünen-Bundestagsabgeordete Volker Beck. Demnach können sie eine Entschädigung von bis 15.000 Mark beantragen.

IOM: (0 30) 27 87 78 77