Schuldige ergreifen

betr.: „Rau gegen deutschen Kampfeinsatz“, taz vom 17. 9. 01

In obigem Artikel erklären Sie, dass ich mich für „begrenzte Militärschläge“ als Antwort auf die entsetzlichen Terroranschläge gegen die USA ausgesprochen hätte. Dies ist falsch. Ich bin davon überzeugt, dass der Kampf gegen den Terrorismus gewonnen werden kann, ein Krieg gegen ihn niemals. Deshalb bin ich auch gegen Vergeltungs- und andere Militärschläge.

Breit habe ich erklärt, was gegen die Ursachen des Terrorismus getan werden muss. Allerdings trete ich strikt dafür ein, dass alle nachgewiesenen Tatbeteiligten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden müssen. Dafür sollten die Staaten zusammenwirken. Sollte ein Staat trotz Nachweis sich weigern, Schuldige auszuliefern, dann muss es wegen des Charakters des Verbrechens auch besondere Maßnahmen der Strafverfolgung geben.

Dazu können auch militärische Aktionen, zum Beispiel Kommandoaktionen, gehören, die ausschließlich das Ziel verfolgen dürfen, Schuldige zu ergreifen, um sie vor ein Gericht zu stellen. Unschuldige dürfen dabei nicht gefährdet werden. Andernfalls hätten die Terroristen ihre eigene Prophezeiung und den Rückzug der Zivilisation durchgesetzt. GREGOR GYSI, Berlin