Nicht zweikampftauglich

■ Müdes Fernsehduell: Runde gegen von Beust. NDR wehrt sich gegen DVU-Auftritt

Das Duell: Zwei Männer stehen sich gegenüber, es gibt nur das Geräusch des Windes, sonst ist es totenstill. Die Atmosphäre ist zum Zerreißen gespannt, gleich wird einer von beiden den Staub fressen. Das N3-Fernsehduell: „Die kleinen und mittelständischen Betriebe müssen wieder stärker gefördert werden.“ Ole von Beust und Ortwin Runde taugen nicht zum Shoot Out.

So ein 45-minütiger Fernsehauftritt vier Tage vor der Wahl ist eine prima Gelegenheit, die Allgemeinplätze aus den Wahlkampfveranstaltungen auch einem größeren Publikum ins Wohnzimmer vor die Füße zu werfen. Von Beusts Standardrepertoire von „denen da oben im Rathaus“, auf die sich der Unmut der Protestwähler richtet und der die CDU stets in Mithaftung nimmt, wird vor dem Fernsehen inzwischen auch schon fehlerfrei mitgesprochen, und Rundes Kalendersprüche zur Senkung der Arbeitslosigkeit in der Stadt finden auch wieder Raum.

Zwischendurch fällt plötzlich das Wort „Volksverhetzer“, alles vor dem Fernsehen stutzt, doch es ist nicht einer der Kontrahenten gemeint, sondern Ronald Schill. Volker Herres als Moderator müht sich ein bisschen um Zündstoff, doch streckt auch irgendwann die Waffen. Die Dreiviertelstunde verstreicht, und Herres sagt, dass es „so spannend wird wie nie zuvor“. Diesen Abend kann er nicht gemeint haben.

Dem NDR steht in diesen Vorwahltagen noch ein ganz anderer Interviewpartner ins Haus. Der Landesvorsitzende der rechtsextremen DVU hat sich ein zehnminütiges Interview im Hamburger Journal eingeklagt. Das Oberverwaltungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass der DVU als einer in Hamburger Bezirksparlamenten vertretenen Partei die Gelegenheit gegeben werden müsse, sich in Radio und Fernsehen zu präsentieren. NDR-Sprecher Martin Gartzke hält das für „einen einmaligen Vorfall“, der NDR respektiere zwar die Entscheidung des Gerichtes und hat Gerlach daher bereits eingeladen, man werde jedoch gleichzeitig versuchen, juristisch gegen das Urteil vorzugehen, das der Sender für „rechtswidrig“ und einen „Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit“ hält. Wann das Interview gesendet wird, stand gestern noch nicht fest. Peter Ahrens