Castorgegner unschuldig

PolizistInnen beschuldigten ihn, einen Kollegen verletzt zu haben. Gericht sprach ihn frei. Beamten droht Prozess

HAMBURG taz ■ Der erste Prozess gegen einen Atomkraftgegner nach dem jüngsten Castortransport nach Gorleben endete in dieser Woche mit einem Freispruch für den Angeklagten – und einem Verfahren wegen Meineides, uneidlicher Falschaussage, Verfolgung Unschuldiger und Freiheitsberaubung gegen die als Zeugen aufgetreteten PolizistInnen. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft Lüneburg gestern gegenüber der taz.

Jürgen A. war vorgeworfen worden, am 28. März vor der Info-Wiese in Dahlenburg den Beamten Harald H. getreten zu haben. H., der gerade die Ventile eines geparkten Autos zerstörte, will sich dadurch in den linken Daumen geschnitten haben. Drei KollegInnen bestätigten dies vor Gericht unter Eid. Laut Protokoll des Polizeiarztes hat sich H. aber den Schnitt „selber zugezogen“ – und zwar am rechten Daumen. Nachdem Gericht und Staatsanwaltschaft bei einer erneuten Befragung von H. eine deutliche Narbe am rechten Daumen entdeckten, plädierte auch der Staatsanwalt auf Freispruch für Jürgen A. In seiner Urteilsbegründung bezeichnete der Richter die Aussagen der Polizeibeamten als „voneinander abgeschrieben“. Laut Polizei bleiben die Beamten bis zu einem Urteil im Dienst. Die Mindeststrafe für Meineid beträgt ein Jahr. Der Fall ist aber noch aus einem anderen Grund brisant: Die von Jürgen A. vermeintlich begangene „schwere Körperverletzung“ war für die Polizei Vorwand, das genehmigte Camp der AKW-Gegner auf der Info-Wiese zu räumen. Die Bürgerinitiative Dahlenburg hat Klage eingereicht, um feststellen zu lassen, dass die Räumung rechtswidrig war. HEIKE DIERBACH