Haftstrafe für ruinöse Deals

Der frühere Gesellschafter des ehemaligen DDR-Betriebs Tabeg ist gestern vom Landgericht zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Er wurde der Untreue und Anstiftung zur Untreue schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 49-Jährige von Ende 1996 bis Mitte 1998 die in Berlin ansässige Tanklagerbetriebsgesellschaft Tabeg systematisch aushöhlte, indem er die Firma mit rund 60 Millionen Mark Grundschulden belastete. Der Angeklagte hatte das Stammkapital der Tabeg angegriffen, um von mehreren Banken Darlehen zu erhalten. Mit diesen Geldern beglich er dann Verbindlichkeiten zweier anderer Firmen, an denen er auch beteiligt war. Trotz dieser Finanzspritzen mussten diese beiden Unternehmen kurze Zeit später Konkurs anmelden. In der Urteilsbegründung hieß es, der Angeklagte habe mit Millionenbeträgen jongliert, die Grundstücke „bis zum Anschlag“ überschuldet sowie die von der Bank zu diesem Zweck gewährten Darlehen nicht zurückgezahlt. DDP