friedensbewegung
: Forderungen gegen den Krieg

Die Friedensbewegung hat zwei zentrale Probleme, die verhindern, dass sie eine breitere Unterstützung in der Bevölkerung findet. Zum einen geht sie von einem sichtbaren Krieg nach klassischem Muster aus: mit Luftangriffen und vielleicht sogar Bodentruppen. Dazu jedoch fehlen derzeit die Medienbilder, die zur Mobilisierung und Stärkung der Friedensbewegung beitragen würden. Denn entgegen vieler Voraussagen findet bislang kein sichbarer Krieg statt. Und er wird möglicherweise auch auf auf absehbare Zeit nicht stattfinden. Oder überhaupt nie.

Kommentarvon ANDREAS ZUMACH

Viel wahrscheinlicher sind geheime, verdeckte Militäroperationen oder Attentate in Afghanistan und anderswo – bei noch rigiderer Medienzensur als während des Golfkrieges 1991. Einige Indizien deuten darauf, dass dieser verdeckte Krieg längst begonnen hat. Doch Bilder von seinen Schlachtfeldern werden wir – wenn überhaupt – nur bruchstückhaft und mit großer zeitlicher Verzögerung erhalten.

Das zweite Problem der Friedensbewegung ist ihr Defizit an inhaltlichen Positionen. Die entschiedene Absage an militärische Vergeltungsschläge, das Insistieren auf der Frage nach den Ursachen des Terrorismus und die Forderung nach Überwindung dieser Ursachen – das alles ist richtig und notwendig. Doch ebenso unverzichtbar ist auch eine klare und möglichst präzise Antwort auf die Frage nach den Maßnahmen, die mit Blick auf die mutmaßlichen Täter vom 11. September, ihre Drahtzieher und Hintermänner unternommen werden sollen. Der allgemeine und oft erst auf Nachfrage erfolgende Hinweis auf ein „Verfahren vor einem internationalen Gericht“ reicht da nicht aus. Notwendig sind politische Forderungen.

Gefordert werden müsste etwa, dass der UN-Sicherheitsrat die Beweise gegen Ussama Bin Laden und sein Umfeld prüfen muss. Dann könnte der Rat ein Mandat für eine internationale Polizeitruppe zur Ergreifung dieser Leute erteilen und ein Gericht entsprechend der Tribunale zu Jugoslawien und Ruanda für die Verfahren gegen die mutmaßlichen Täter und ihre Hintermänner einrichten. Dazu aber muss die UNO eine Terrorismusdefinition vereinbaren. Das Statut für den Internationalen Strafgerichtshof sollte um das Delikt „Terrorismus“ erweitert werden. Die USA und alle anderen noch säumigen Staaten sind dazu aufgefordert, dieses Statut zu ratifizieren, damit der Strafgerichtshof endlich seine Arbeit aufnehmen kann.

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