Widerstand zwecklos

■ Wegen Protest gegen die Vollstreckungsbeamten stand ein Bremer vor Gericht

Sich mit der Polizei Ärger einzuhandeln ist meistens keine gute Idee. Das bekam auch Frank C. zu spüren, der sich gestern wegen eines Zwischenfalls im Juni vergangenen Jahres vor Gericht verantworten musste. „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung“, lautete die Anklage.

Frank C. habe einer vorbeifahrenden Polizeistreife in der Nähe der Sielwallkreuzung mit ausgestrecktem Mittelfinger zugerufen „Verpisst euch hier, ihr Scheißbullen!“ Anschließend soll sich der Angeklagte trotz mehrfacher Aufforderung geweigert haben, den Beamten seinen Ausweis auszuhändigen, „ich bin ein freier Mensch, ich darf sagen, was ich will“, habe er gerufen. Auch den Versuchen, ihn „mit leichter körperlicher Gewalt“ in den Gruppenwagen zu befördern, habe C. sich widersetzt und schließlich dem Polizeibeamten Thorsten K. gezielt in die Magengrube getreten, so die Zeugenaussage eines beteiligten Polizisten. Auch der ge- und betroffene Thorsten K. war überzeugt, der Tritt sei absichtlich und gezielt gewesen. Nach der Schwere der zugefügten Verletzungen gefragt, erklärte er, es habe wohl schon „einige Minuten gedauert“, bis der Schmerz verschwunden sei.

Der Angeklagte selbst fühlt sich dagegen als Opfer polizeilicher Willkür und Diskriminierung wegen seines auffälligen Aussehens. Er sei mit Freunden auf dem Weg von der Milchbar, wo sie ein EM-Spiel angeschaut hätten, zum Sielwall gewesen und plötzlich von der Polizei aufgehalten worden. Auf die wiederholte Frage, weshalb seine Personalien aufgenommen würden, habe der Beamte nur gesagt, „du weißt schon, warum“. Den Ausweis habe er dem Beamten dennoch sofort ausgehändigt. Er habe Angst gehabt und sei deshalb lauter geworden und habe um Hilfe gerufen.

Die Polizisten, die inzwischen Verstärkung angefordert hatten, hätten ihn abgeführt, halb geschubst und halb getragen und versucht, ihn in den Gruppenwagen zu drücken. Den Vorwurf, den Beamten K. gezielt getreten zu haben, weist Frank C. von sich. Er habe sich gegen den Versucht, ihn in den Gruppenwagen zu befördern, gewehrt, da er der Meinung gewesen sei, die Beamten hätten kein Recht, ihn dort hineinzusperren. Es sei möglich, dass er in dieser „misslichen Lage“ das Gleichgewicht verloren und durch unkontrollierte Bewegungen einen Beamten getroffen habe, räumte der Angeklagte ein.

Absicht hin oder her, zahlen muss der junge Mann: Gegen eine Geldbuße von 600 Mark wurde das Verfahren eingestellt. Richterin Ellen Best versuchte es pädagogisch: Sie empfahl C., er solle doch einmal nachts mit der Polizei auf Streife gehen, damit er sehe, dass die Polizisten auch nur Menschen seien, die ihre Ruhe wollten und nicht „aus Spaß“ unschuldige Passanten schikanierten, nicht einmal welche mit rot gefärbten Haaren. Und wenn ein anständiger Bürger doch einmal fälschlicherweise festgehalten werde, solle er doch lieber kooperativ sein. Die Beamten säßen zunächst einmal am längeren Hebel und Widerstand bedeute nur noch mehr Ärger.

Vivien Mast