Gericht: SFB darf NPD-Spot stoppen

Der Sender Freies Berlin (SFB) darf die Ausstrahlung von Wahlwerbespots der NPD und der „Republikaner“ verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Beide beinhalteten Straftaten, teilte das Gericht gestern mit. Im NPD-Spot sahen die Richter eine Volksverhetzung. Eine Gruppe friedlich feiernder homosexueller Männer werde darin mit äußerst gewalttätigen Demonstranten gleichgestellt. Durch Aufmachung und Text werde dieser Gruppe das Existenzrecht abgesprochen. Das Gericht sah darin einen Angriff auf die Menschenwürde. Der Werbespot der „Republikaner“, ebenfalls zur Wahl am 21. Oktober, enthält nach Auffassung des Gerichts eine Sequenz, in der der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) „grob beleidigt“ werde. Dies sei auch durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht mehr gerechtfertigt. Wowereit hatte sich vor kurzem als homosexuell geoutet. Die „Republikaner“ legten gegen das Urteil Beschwerde ein. AP/TAZ