Naturschützer stoppen Fischer

■ Steinhuder Meer: Naturschutzgebiet ist kein Fischgrund, entscheidet Verwaltungsgericht

Der Landesverband des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) hat den Bau eines Fischereibetriebes am Steinhuder Meer vorläufig verhindert. Wie das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwoch mitteilte, hat es einem Antrag des NABU auf Aufschiebung des Baubeginns im Eilverfahren stattgegeben. In der Begründung heißt es, die wirtschaftlichen Interessen hätten vor dem Schutz von Landschaft und Natur zurück zu treten.

Der Pächter am Steinhuder Meer betreibt in Emden schon einen Fischereibetrieb und will in dem Naturschutzgebiet ein weiteres Gebäude bauen. So könnten Fischereierzeugnisse auf Grund des wassernahen Standorts Betriebsabläufe und Vermarktungschancen erleichtern. Der Landkreis Schaumburg als Eigentümer des Grundstücks hatte bereits im Jahr 2000 eine entsprechende Baugenehmigung und eine landschaftsschutzrechtliche Erlaubnis erteilt. Gegen diese Genehmigung und eine Anordnung zum sofortigen Baubeginn legte der NABU Widerspruch ein.

Eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht nach Angaben des Gerichts zwar noch aus. Jedoch bezweifelt das Gericht die Rechtmäßigkeit der erteilten Genehmigungungen. Das Betriebsgebäude führt nach seiner Ansicht voraussichtlich zu einem groben Eingriff in das Landschaftsbild. Eine derartige Anlage schädige und beeinträchtige den Naturgenuss. Wann endgültig über die Baumaßnahmen entschieden wird, ist noch unklar. dpa