Gegen Kronzeugen

Der deutsche Anwaltsverein lehnt die geplante Aufnahme eines Kronzeugenparagrafen ins Strafgesetzbuch ab

FREIBURG taz ■ Der Deutsche Anwaltverein DAV kritisiert die von Rot-Grün geplante allgemeine Kronzeugenregelung im Strafgesetzbuch. Der Nutzen für die Aufklärung oder Verhinderung schwerer Straftaten sei gering, betonte Stefan König vom DAV-Strafrechtsausschuss. Dagegen sei die Gefahr von Falschbelastungen erheblich. Erfahrungsgemäß würden Straftäter häufig versuchen, „ihre eigene Verantwortung auf andere abzuwälzen, um einer Strafe zu entgehen oder diese zu mildern“. König verwies auf das Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der „Revolutionären Zellen“ vor dem Berliner Kammergericht. Dort waren zuvor belastende Aussagen des „Kronzeugen“ Tarek Mousli mit einer Bewährungsstrafe honoriert worden, die sich nach DAV-Angaben aber nicht auf die Kronzeugenregelung stützte, sondern auf die Strafzumessungsbestimmungen des allgemeinen Strafrechts. CHR

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