Tiefer Eingriff in die US-Bürgerrechte

In dieser Woche soll eine weitreichende Anti-Terror-Gesetzgebung in Kraft treten. Die Unterschiede zwischen Senat und Kongress liegen nur noch im Detail. Kritiker warnen vor Gummiparagraphen und einer Bedrohung der Privatsphäre

aus Washington ANDREAS ZUMACH

In den USA erhalten Geheimdienste, Polizei und Justiz wahrscheinlich noch im Laufe dieser Woche erheblich erweiterte Vollmachten zum Vorgehen gegen mutmaßliche Terroristen und ihre Unterstützer, die bei Bürgerrechtsruppen auf scharfe Kritik stoßen. Die noch in einigen Details unterschiedlichen Versionen eines Anti-Terror-Gesetzpaketes, das die beiden Häuser des Kongresses im Schnellverfahren verabschiedet hatten, sollten noch am Dienstag angeglichen und dann mit der Unterzeichnung durch Präsident Bush sofort in Kraft gesetzt werden.

Mit der überwältigenden Mehrheit von 96 zu 1 Stimmen hatten Ende letzter Woche zunächst der Senat und dann das Abgeordnetenhaus (mit 337 zu 79) neue Anti-Terror-Gesetze gebilligt. Danach erhalten die Ermittlungsbehörden fast unbeschränkte Vollmachten zum Abhören von Telefonen und zur Überwachung von E-Mails. Künftig reicht eine einzige richterliche Anordnung, um sämtliche Telefone abzuhören, die mutmaßliche Terroristen oder ihre Unterstützer benutzen. Wohnungen können mit der Begründung „Gefahr im Verzug“ auch ohne vorherige Benachrichtigung ihrer Bewohner durchsucht werden. Nach den neuen Gesetzen ist die Gewährung von Unterkunft an mutmaßliche Terroristen ein „Verbrechen“, wenn jemand „vernünftige Gründe für die Annahme“ hätte haben können, dass es Attentäter sind.

Zahlreiche Abgeordnete und Senatoren beklagten, für eine sorgfältige Debatte sei die Zeit viel zu kurz gewesen und sie hätten nicht einmal Gelegenheit gehabt, die Gesetzesentwürfe vollständig zu lesen. Die „Amerikanische Bürgerrechtsunion“ (ACLU) und verschiedende Anwaltsverbände hatten vor der Verabschiedung der Gesetze vergeblich vor „gravierenden Einschränkungen“ der Verfassungsrechte gewarnt und vor „weitreichenden Eingriffen in die Privatsphäre“ der US-BürgerInnen.

Die Version des Senats enthält eine Bestimmung, wonach die neuen Gesetze zunächst nur für drei Jahre gültig sind und danach vom Präsidenten noch einmal um zwei Jahre verlängert werden können. Nach Ablauf der insgesamt fünf Jahre müsste der Kongress über eine weitere Verlängerung entscheiden. Im Abgeordnetenhaus fordert die demokratische Minderheit, die Bestimmung zu übernehmen. Die republikanische Mehrheit und das Weiße Haus lehnten dies zumindest bis gestern noch ab.

Die Forderung der Bush-Administration nach einer Gesetzesbestimmung, unter der Ausländer, die terroristischer Aktivitäten oder ihrer Unterstützung verdächtigt werden, auch ohne formale Anklageerhebung zeitlich unbegrenzt inhaftiert werden können, wurde von beiden Häusern des Kongresses abgelehnt. Beide Gesetzesversionen sehen eine maximale Haftdauer von siebenTagen vor. Danach müssen die Inhaftierten angeklagt oder freigelassen werden. Nach Einschätzung des ACLU-Rechtsexperten Timothy Edgar sind die Formulierungen in den Gesetzesentwürfen so dehnbar, dass sich mit ihnen dennoch eine zeitlich unbegrenzte Inhaftierung mutmaßlicher Terroristen auch ohne Anklageerhebung rechtfertigen lässt.

Dieses geschieht offensichtlich bereits ohne die neue Gesetzgebung. Nach am Montag bekannt gewordenen Informationen wurden seit den Anschlägen vom 11. September insgesamt 698 Personen inhaftiert oder in Polizeigewahrsam genommen: als unmittelbar Beschuldigte oder als „wichtige Zeugen“, weil sie angeblich Kontakt mit einem mutmaßlichen Terroristen hatten oder über relevante Informationen verfügen. Dies wurde durch die Aussage eines Anwaltes und einiger inzwischen freigelassener Personen bekannt.