Miethai & Co
: Mietminderung

Großbaustelle Elbtunnelröhre  ■ Von Sylvia Sonnemann

Amtsgericht und Landgericht Hamburg waren sich einig und gaben den Mieterinnen und Mietern Recht, die wegen der benachbarten Großbaustelle für den Bau der vierten Elbtunnelröhre die Miete gemindert hatten. Es handelt sich um die Baustelle in der Bernadottestraße, wo Tunnelzielschacht und Tunnelröhre Nord in offener Bauweise nach Abriss der vorhandenen Bebauung errichtet wurden. Eine Mietpartei, die in der Nähe zum 3,50 m hohen Bauzaun wohnte, durfte während der Bauzeit eine 35%ige Mietminderung geltend machen. Mieterinnen und Mietern, die in weniger exponierten Wohnungen wohnen, wurde eine Minderung von 15% während der Bauzeit zugebilligt. Nicht nur eine negative Veränderung des zuvor als gut zu beurteilenden Wohnumfeldes spielte für die Höhe der Minderung eine Rolle, sondern auch die belastende Emission von Lärm, Staub und Gestank fiel ins Gewicht.

Die Urteile bestätigen die Rechtslage, die gilt, wenn der Wohnwert einer Wohnung durch Lärm einer benachbarten Baustelle beeinträchtigt wird: Der Vermieter muss für die Beeinträchtigung nicht selbst verantwortlich sein. Denn die Minderungsforderung entsteht unabhängig von einem Verschulden des Vermieters. Wer von seinem Minderungsrecht Gebrauch machen will, muss den Vermieter (nachweislich!) informieren und sollte sich zur angemessenen Höhe rechtlich beraten lassen. In Hamburg ist die Minderungsquote von der Bruttokaltmiete, d.h. der Grundmiete einschließlich Betriebskosten und ohne Heizkosten zu ermitteln.

Auch bereits im laufenden Monat im Voraus gezahlte Mieten können bei rechtzeitiger Anzeige noch gemindert werden. Dem Vermieter wird hierzu der Mangel mitgeteilt und angekündigt, dass der Minderungsbetrag mit der übernächsten Miete verrechnet wird. Wer noch nicht sicher ist, ob oder in welcher Höhe er mindern wird, sollte zur Wahrung seiner Rechte ab dem Zeitpunkt der Wohnwertbeeinträchtigung die Miete unter Vorbehalt zahlen.

Hinweis: Sylvia Sonnemann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40