BGH ohne Neskovic

Oberverwaltungsgericht Schleswig bemängelt Verfahren des Wahlausschusses und verhindert, dass der kritische Richter an den Bundesgerichtshof berufen werden kann

FREIBURG taz ■ Der Richter Wolfgang Neskovic kann bis auf Weiteres nicht an den Bundesgerichtshof (BGH) berufen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig. Bei Nescovic’ Wahl sei das Prinzip der Bestenauslese verletzt worden. Im Eilverfahren ist kein weiteres Rechtsmittel gegen diese Entscheidung möglich.

Herta Däubler-Gmelin kann Neskovic nun bis auf Weiteres nicht an den BGH berufen. Neskovic war im Februar gemeinsam mit 13 anderen Richtern vom Richterwahlausschuss gewählt worden. Die Wahl hatte für Wirbel gesorgt, weil Neskovic zuvor in einem Votum des BGH als „fachlich nicht geeignet“ bezeichnet worden war. Neskovic gilt als Kritiker der harten Drogenrechtsprechung des BGH.

Die Klagen gegen seine Berufung stützen sich jedoch nicht auf das BGH-Votum, sondern auf eine vermeintliche Benachteiligung des Richters Olaf Hoepner. Auch er war zuerst für den BGH vorgeschlagen worden, konnte bei der Bildung eines ausgewogenen Pakets im Wahlausschuss aber nicht berücksichtigt werden. Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte das übliche Verfahren der Paketbildung als verfassungswidrig eingestuft. So weit wollte das OVG nicht gehen. Kritisiert wurde aber, dass Justizministerin Anne Lütkes im Wahlausschuss den Vorschlag Hoepner zurückstellte, ohne mit dem Kandidaten Rücksprache zu nehmen. CHRISTIAN RATH