Vulkan: Punkt für Chefs

■ Ex-Treuhandchef Hornef sagt vorm Bremer Landgericht aus

„Nach meinem Verständnis zählt zu einem Vertrag nur das, was auf dem Papier steht.“ Heinrich Hornef, ehemaliger Finanzchef der Treuhandanstalt, blieb auch gestern im Zeugenstand vor dem Bremer Landgericht bei dem, was er bereits Mitte 1997 vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages ausgesagt hatte: Bei der Übernahme der Ostwerften durch den Bremer Vulkan-Verbund habe es keine Absprachen „zwischen den Zeilen“ gegeben. Die drei ehemaligen Manager des Bremer Vulkan-Verbundes dürfte das freuen. Ihnen wird vorgeworfen, für die Sanierung der Ostwerften bestimmte Fördergelder in Höhe von rund 850 Millionen Mark veruntreut zu haben. Sie hatten die Subventionen statt in Investitionen im Osten unter anderem in weitere Unternehmensbeteiligungen des Verbundes gesteckt. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine missbräuchliche Verwendung der Gelder. Die Ex-Manager des inzwischen in Konkurs gegangenen Verbundes berufen sich hingegen auf den Kauf- und Abwicklungsvertrag von 1992, demzufolge eine solche Verwendung nicht ausdrücklich verboten war. Die gestrige Aussage des Ex-Treuhandchefs dürfte diese Argumentation stützen.

Allerdings machte der am damaligen Vertragsabschluss beteiligte Hornef auch klar, dass die Höhe der Beihilfe nicht beliebig gewählt war: „Wir haben ein bestimmtes Investitionsmaß an bestimmten Standorten in bestimmten technischen Konfigurationen besprochen und dafür den Geldbedarf berechnet.“ Soll heißen: Das Geld war für Sachinvestitionen vorgesehen. Ob das Gericht also der Linie der Verteidigung folgen wird, bleibt auch nach hundert Verhandlungstagen noch unklar. as