Biopiraterie bei Sojapflanzen

Greenpeace deckt umfassenden Patentantrag für Soja auf. Sollte das Patent erteilt werden, dürften viele seit langem genutzte Sojasorten nicht mehr angebaut werden

BERLIN taz ■ Noch umfassender kann der Patentantrag gar nicht sein, den die Biotechfirma Monsanto bei der Weltpatentorganisation WIPO in Genf eingereicht hat. Die US-Firma beantragte nicht nur die Verwertungrechte für einen bestimmten Genmarker, der einen höheren Ertrag bei Sojapflanzen anzeigt. Unter Patentschutz sollen auch alle Sojapflanzen gestellt werden, die dieses Gen besitzen, egal, ob sie im Genlabor kreiert worden sind oder seit Jahrhunderten schon wild in der freien Natur gedeihen. „Diesen Patentantrag kann man nur als versuchten Diebstahl bezeichnen“, kritisiert Christoph Then von der Umweltorganisation Greenpeace.

Die Patentschrift mit der Nummer WO 00/18963 präsentierte Greenpeace gestern zum Auftakt einer UN-Konferenz in Bonn, die sich mit der Verteilung der biologischen Ressourcen beschäftigt. Die Sojapflanzen, in denen Monsanto den Genmarker entdeckte, stammen urspünglich aus dem Süden Chinas. Erhalten hat sie Monsanto jedoch aus einer Saatgutbank in den USA. Eine Zustimmung des Herkunftsland zum Patentantrag musste Monsanto nicht vorab einholen.

Mit diesem Patent, so Greenpeace, würde Monsanto das Monopol auf Pflanzen, Saatgut und Methoden zur Auswahl und Züchtung der Sojasorten erhalten. Nicht auszuschließen sei sogar, dass chinesische, japanische oder koreanische Bauern, die seit langem schon Sojapflanzen mit diesem Gen anbauen, künftig Lizenzgebühren an Monsanto abführen müssen.

Noch ist das Patent nicht erteilt. WIPO fungiert nur als Verteiler und reicht die Anträge an die nationalen Patenämter weiter. Ob beim Europäischen Patentamt (EPA) in München bereits ein entsprechender Antrag vorliegt, konnte ein EPA-Sprecher gestern noch nicht sagen. Laut Greenpeace sollen die Münchner Patentschützer, die in der Vergangenheit bereits ähnliche Patente positiv entschieden haben, bereits Zweifel an einer möglichen Erteilung geäußert haben. Ob diese von den anderen etwa 100 Patenämtern, für die dieser Antrag ebenfalls gelten soll, geteilt werden, ist jedoch fraglich. WOLFGANG LÖHR