Sächsisches Volk für kleine Kassen

Dresdner Finanzministerium versucht, den Volksentscheid über kommunale Sparkassen zu entwerten

DRESDEN taz ■ Beim ersten Volksentscheid in Sachsen nach 1990 haben sich 85,2 Prozent der Abstimmungsteilnehmer gegen den Sachsen-Finanzverbund und für die Beibehaltung selbstständiger kommunaler Sparkassen ausgesprochen.

Die Initiative richtete sich gegen eine vom damaligen Finanzminister Georg Milbradt (CDU) 1998 ins Leben gerufene Holding aus Landesbank und den 22 Sparkassen. Mit dieser Neugründung hatte Milbradt die Wettbewerbsfähigkeit der öffentlichen Kreditinstitute verbessern wollen. Offenbar jedoch zeigten Ängste vor Filialschließungen, schlechterem Service oder Abbau des lokalen Sponsorings Wirkung.

Das Votum der dreieinhalb Millionen stimmberechtigten Sachsen fiel eindeutiger aus als die Beteiligung von nur 25,9 Prozent. Vertreter der Bürgerinitiative „Pro Kommunale Sparkasse“ und der unterstützenden SPD- und PDS-Landtagsfraktion sprachen dennoch von einem Erfolg für die direkte Demokratie und einer bestandenen Feuertaufe in Sachsen. Verbreitete Verwirrung über den Gegenstand und die Herbstferien hatten ohnehin keine überdurchschnittliche Teilnahme erwarten lassen. Sichtlich konsterniert gab Finanzminister Thomas de Maizière (CDU) zu, die Bürgerinitiative habe „formal gewonnen“. Regierungschef Kurt Biedenkopf zollte den Initiatoren zumindest Anerkennung.

Über die Folgen dieses Volksentscheids aber herrscht neue Unsicherheit. Initiativen-Sprecher Paul Bischof erwartet ebenso wie SPD-Fraktionschef Thomas Jurk eine umgehende Auflösung des Sachsen-Finanzverbundes, dem bislang 7 der 22 kommunalen Sparkassen beigetreten sind. Der Landtag nur noch über das Wie zu beschließen.

Finanzminister de Maizière hingegen versucht, durch einen Gesetzestrick den Finanzverbund in seiner bisherigen Größe trotzdem beizubehalten. Begründet wird dies unter anderem mit den Auflagen der EU. Die CDU-Landtagsfraktion argumentiert mit der Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung, sollten die sieben Verbundmitglieder nun zum Austritt gezwungen werden. Alle Menetekel einer gefährdeten Wettbewerbsfähigkeit der selbstständigen kommunalen Sparkassen verweist Paul Bischof energisch ins Reich der Panikmache. Haftungsverbünde könnten den Sparkassenbestand auch weiterhin sichern.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes darf die Landesregierung nicht innerhalb der laufenden Legislaturperiode versuchen, mit einem vergleichbaren Gesetzentwurf einen Volksentscheid zu unterlaufen. Sollte dies in Sachsen dennoch geschehen, stellte Bischof den Gang vor das Landesverfassungsgericht in Aussicht.

MICHAEL BARTSCH