Kinder statt Rente

Kölner Familienvater erringt Teilerfolg im Kampf gegen Rentenzahlung: Revision vorm Bundesgericht zulässig

ESSEN dpa ■ In seinem juristischen Kampf gegen die Zahlung von Rentenbeiträgen hat ein 47-jähriger Familienvater vor dem Landgericht Essen einen Etappensieg errungen. Die Richter wiesen die Klage in zweiter Instanz zwar ab, ließen aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Revision beim Bundessozialgericht ausdrücklich zu (Az.: L 3 RA 38/99).

Der Kölner hatte argumentiert, er und seine Frau erbrächten durch die Erziehung dreier Kinder bereits eine ausreichende Leistung für die Rente. Die Richter sahen die Gleichbehandlung von Erziehenden und Alleinstehenden bei der Beitragszahlung nicht als verfassungswidrig an. Auch der weiteren Forderung des Klägers, zumindest eine Beitragsreduzierung zu erreichen, schlossen sie sich nicht an. Denn dies würde später zu unterschiedlich hohen Renten führen, erläuterte der Vorsitzende Richter Thomas Sommer.

Anders sei dies bei der Pflegeversicherung, deren Leistung nicht von der Höhe der Beiträge abhinge, sagte Sommer unter Verweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen April. Die Karlsruher Richter hatten das Gesetz zur Absicherung des Pflegerisikos teilweise für verfassungswidrig erklärt und eine Entlastung von Eltern gefordert. Da sie zudem forderten, dass diese Entscheidung auch für „andere Zweige der Sozialversicherung“ gelten solle, ebneten die Essener Sozialrichter den Weg für die Revision beim Bundessozialgericht in Kassel.