Protest bestraft

Das Amtsgericht Bergedorf hat gestern einen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Mark verurteilt, der bei einer Wahlveranstaltung vor rund einem Jahr ein Plakat der Schill-Partei von der Wand gerissen hatte. Damit habe er eine Sachbeschädigung begangen, befand die Richterin. Der Angeklagte hielt dagegen, dass das Plakat aus dickem Plastik und nicht einmal angerissen war.

Im November vorigen Jahre hatte Schill im Lichtwarkhaus in Bergedorf für seine Partei geworben. Mitten in seiner Rede sprang der nun Angeklagte Björn E. auf die Bühne und riss das hinter dem Redner an der Wand hängende Plakat herunter. Ordner überwältigten den 23jährigen und übergaben ihn der Polizei.

„Ich nahm keine Beschädigung des Plakates durch Einreißen oder Zerreißen wahr“, so Björn E. vor Gericht. Dort wurde das umstrittene Plakat auch nicht als Beweismittel vorgelegt. „Ich habe den Eindruck, dass das eine Gesinnungsstrafe war war“, sagte Björn E. Nach dem Urteil legte er Berufung ein. ee