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ALKOHOLABHÄNGIGKEIT
: Führerschein weg

Alkoholabhängigkeit kann auch dann den Führerschein kosten, wenn der Betroffene gar nicht betrunken fuhr, so das Verwaltungsgericht Mainz gestern. Es verbiete sich abzuwarten, bis sich die in der Abhängigkeit liegende Gefahr verwirklicht habe (Az.: 3 K 78/01.MZ). (dpa)