Ohne Pflicht kein Bericht

Mangelt es den künftigen Rentenprodukten – anders, als dies gesetzlich vorgesehen ist – doch an Transparenz?

Das Gesetz zur privaten Alterssicherung sieht bislang noch vor, dass Unternehmen, die Rentenprodukte mit staatlicher Fördermöglichkeit anbieten („Riester-Modell“), ihren Kunden offenbaren müssen, in welchen Segmenten sie selbst wiederum deren Kapital investieren, ob beispielsweise in die Solarindustrie oder in die Atomwirtschaft. Der Rentenversicherte soll mit dieser Transparenz die Chance bekommen, ein entsprechend seiner ethisch-ökologischen Verantwortung geeignetes Unternehmen auszuwählen. Brisant: Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen will nach Angaben von Germanwatch die vorgesehene „Nachhaltigkeitsberichtspflicht“ für alle Produkte abschaffen, die keine von vornherein sozialen, ethischen oder ökologischen Kriterien berücksichtigen. So werde Nachhaltigkeit bei der Geldanlage verhindert, kritisiert man beim Forum nachhaltige Geldanlagen, einem Zusammenschluss von 40 Mitgliedern, darunter Finanzdienstleister wie UBS, SEB Invest und Bank Sarasin. Die Reaktion der Anbieter von privaten Altersvorsorgeprodukten sei laut Forum „eindeutig“: Bisher strebe die „Mehrzahl der Anbieter an, sich die Anwendung ökologischer und sozialer Kriterien offen zu halten“, nun wendeten sie sich zunehmend davon ab und schrieben sogar vertraglich fest, keine solcher Kriterien zu berücksichtigen.   ALO