prozess gegen bin laden

Möglichkeit 1: Ein US-Gericht

So weit die USA überhaupt noch an einer justiziellen Aburteilung Bin Ladens interessiert sind, haben sie bisher immer auf einem Prozess in den Staaten bestanden. Angebote der Taliban zu einem Verfahren in einem islamischen Land wurden strikt abgelehnt.

Formal spricht zwar nichts gegen eine Verhandlung vor einem US-Gericht, schließlich lag ja auch der Tatort des tausendfachen Mords an den Beschäftigten des World Trade Centers in den Vereinigten Staaten. Allerdings dürfte es schwierig sein, in den USA unvoreingenomme Geschworene finden. Ein wichtigerer Einwand könnte für die Regierung Bush allerdings sein, dass ein Prozess in den USA bei islamischen Mitgliedern der Anti-Terror-Allianz auf Bedenken stößt.

Als Kompromiss bietet sich deshalb eine Lösung wie im Lockerbie-Verfahren an. Dabei ging es um ein Sprengstoffattentat auf ein Pan-Am-Passagierflugzeug, das 1988 über Schottland abstürzte. Elf Jahre später lieferte Libyen zwei angeklagte Geheimdienstmitarbeiter unter der Bedingung aus, dass der Prozess auf neutralem Grund stattfindet. Das Verfahren wurde in den Niederlanden mit schottischen Richtern nach schottischem Recht durchgeführt.

Eine solche Lösung könnte auch jetzt angeboten werden: Ein Prozess in den Niederlanden mit einem amerikanischen Gericht nach amerikanischem Recht. Immerhin stehen die für das Lockerbie-Verfahren hergerichteten Gebäude auf dem holländischen Luftwaffen-Stützpunkt Zeist derzeit leer. CHR