Klage gegen geplante Zwangsexmatrikulationen
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Die Studierendenvertretung der Freien Universität (FU) Berlin will gegen eine Zwangsexmatrikulation von Langzeitstudenten klagen – die geplante Aufnahme dieses Passus in die Studiensatzung der FU verstoße gegen das Recht auf Bildung.

FU-Präsident Peter Gaehtgens sieht das anders: Die Hochschule benötige diese Drohung, so Gaehtgens, um Langzeitstudenten zum Studienabschluss zu bewegen. Es sei bundesweit das erste Mal, dass eine Hochschule dieses Instrument ins Auge fasse, sagte Gaehtgens. Als einziges Bundesland habe bislang Bayern Zwangsexmatrikulationen für alle Hochschulen gesetzlich eingeführt.

Studenten sollen nach der geplanten neuen Regelung dann von der Hochschule ausgeschlossen werden, wenn sie die Regelstudienzeit um mehr als sechs Semester überschritten haben, in den vergangenen zwei Semestern keine Leistungsnachweise erbrachten und keine Bereitschaft zeigen, ihr Studium abzuschließen. „Die Zwangsexmatrikulation ist der letzte Schritt in einem zehnstufigen Beratungsverfahren“, erläuterte der Leiter der FU-Rechtsabteilung, Johannes Lange, das Procedere.

Nach Angaben des FU-Präsidiums haben rund 18 Prozent der 39.000 FU-Studierenden die Regelstudienzeit von durchschnittlich zehn Semestern um sechs oder mehr Semester überzogen. Hunderte von ihnen befänden sich im 20. bis 30. Studiensemester, 79 im 40. Semester und zehn im 60. Semester. Den Spitzenplatz belege eine Frau, die derzeit im 89. Studiensemester eingeschrieben sei.

„Ab dem Jahre 2003 kosten uns Langzeitstudenten richtig Geld“, erläuterte Gaehtgens. Ab dann werde im Rahmen der Berliner Hochschulverträgen die Mittelzuweisung durch das Land auch von der Zahl der Langzeitstudenten und der Studienabschlussquote in den einzelnen Universitäten abhängen.