Sorgsam getüftelt

Ein austariertes Wahlsystem führt zu begrenzter Macht

PRIŠTINA taz ■ Mit der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates ist die Statusfrage des Kosovo nicht endgültig gelöst worden. Das Gebiet untersteht einerseits einer UN-Verwaltung, der Unmik, gleichzeitig aber ist es weiterhin nominell Teil der Bundesrepublik Jugoslawien. Um zu vermeiden, dass ein neu gewähltes Parlament mit seiner erdrückenden albanischen Mehrheit die Unabhängigkeit beschließt und damit gegen die Resolution 1244 verstößt, wurde in der vorläufigen Verfassung eine Einschränkung der Regierungsmacht bestimmt. Außenpolitik, Sicherheit und Justiz bleiben der UN-Mission unterstellt.

Das neue Parlament wählt einen Präsidenten, der wiederum dem Parlament eine Regierung aus 9 Ministern und einem Premierminister vorschlägt. Wahlberechtigt sind alle Bürger Kosovos, die am 1. Januar 1998 im Kosovo gelebt haben. Registrieren ließen sich in Kosovo 1.108.787 Wähler, davon 70.000 Serben, Roma und andere. 105.000 Wähler ließen sich in Serbien und Montenegro registrieren. 26 Parteien stellen sich zur Wahl. 100 Sitze werden in einem Verhältniswahlrecht vergeben, 20 Sitze sind den nationalen Minderheiten vorbehalten. 10 dieser Sitze gehen an die serbische Minderheit, 4 an die Roma, Ashkali und Ägypter, 3 an die Bosniaken (muslimische Slawen), 2 an die Türken und 1 Sitz an die Goranj (ebenfalls muslimische Slawen). Mit diesem System wird die serbische Bevölkerungsgruppe bevorteilt. Schöpfte sie alle ihre Stimmen aus, käme sie auf insgesamt 25 Sitze. Zusammengenommen könnten die Minderheiten unter Umständen sogar eine Zweidrittelmehrheit der Albaner verhindern. ER