Schill muss im Prozess gegen Rot-Floristen aussagen

Innensenator Ronald Schill muss womöglich schon vor seinem Prozess wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung vor dem Kadi erscheinen. Zumindest hat der Anwalt Andreas Beuth in einem so genannten „Schill-Folgeverfahren“ seine Vernehmung beantragt. In dem Prozess wird dem Studenten Matthias R. vorgeworfen, in dem spektakulären Flora-Verfahren im Mai 1999 bei Amtsrichter Schill während einer Rangelei die Justizwachmeisterin Birgit H. getreten und verletzt zu haben, bevor er von Schill in Ordnungshaft gesteckt wurde. R. bestreitet die Tritte. Schill hatte R. damals aber nicht wegen dieser Fußtritte, sondern wegen angeblicher Schläge gegen Polizisten in den Knast gesteckt und dort drei Tage schmoren lassen. Das brachte ihm wiederum die Anklage ein. Das Gericht hatte offenkundig mit diesem Antrag gerechnet und Schill schon im Oktoker durch die Polizei vernehmen lassen wollen. Zu dem Termin war er nicht erschienen, sondern meldete sich nur telefonisch. Laut Aktennotiz teilte er mit, dass er die „Tritte nicht gesehen habe, weil die Barriere dazwischen war“. Ansonsten könne er sich an „nichts mehr erinnern“. Da Schill jedoch in seinem Prozess vor einem Jahr eine ausführliche Einlassung zu dem Vorfall abgegeben hatte, so Beuth, „ist es sehr wahrscheinlich, dass ihm auf Vorhalt wieder Einzelheiten einfallen“.

Birgit H. war gestern zum zweiten Mal im Zeugenstand, nachdem in der Beweisaufnahme Zweifel an der Wahrheit ihrer Aussage aufgekommen waren. So hatte sie ausgesagt, die Anzeige gegen R. „selbst formuliert“ zu haben, nachdem sie sich Amtsrichter Harm Beyer anvertraut hatte. Beyer hatte hingegen vorige Woche angegeben, er habe die Anzeige auf der Basis eines Notizzettels von ihr geschrieben. H. reduzierte gestern nach Vorhalten ihre Aussage auf die Formel: „Der Inhalt war richtig wiedergegeben. Magda Schneider