Praktische Hilfe – Hausnotrufgerät

Pflegebedürftige haben nach dem Pflegeversicherungsgesetz Anspruch auf die Versorgung mit technischen Pflegehilfsmitteln, wenn dadurch das Leben selbstständiger geführt werden kann. Darauf weist der Landesverband der Betriebskrankenkassen Niedersachsen-Bremen hin. Im Notfall wird über ein solches Gerät eine Notrufzentrale alarmiert – sogar dann, wenn der Hilfsbedürftige nicht mehr sprechen kann. Ein ausführliches Informationsblatt kann unter Tel.: 0511-348 44 115 angefordert werden. taz