Durch Stimme überführt

Hintze-Entführer erneut verurteilt. Gericht: Vieles spricht für Mord an vermisstem Galius

Das Berliner Landgericht hat die Entführer des Gastwirtssohns Matthias Hintze zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren wegen erpresserischen Menschenraubs verurteilt. Das Gericht ist fest davon überzeugt, dass Wjatcheslaw Orlow und Sergej Serow nicht nur Hintze, sondern auch den 50-jährigen Computerhändler Alexander Galius gewaltsam entführten.

Galius war am 9. Juni 1997 in seinem Computerladen von den beiden Russen betäubt und in ein Waldstück verschleppt worden. Die Täter ließen mehrere hundert Mark sowie einen Monitor mitgehen. Noch am selben Abend wurde Alexander Galius gezwungen, eine Lösegeld in Höhe von einer Million Mark zu übermitteln.

Eine Vielzahl von Übereinstimmungen bei den Entführungen von Hintze und Galius haben laut Urteil zu dem Schluss geführt, dass die Täter identisch sein müssen. So habe ein Stimmenvergleich der Erpresseranrufe ergeben, dass die Worte „Haben Sie Geld“ vom Angeklagten Serow gesprochen wurden. Zu einer Lösegeldübergabe kam es nie. Von Galius fehlt bis heute jede Spur. Es bestehe jedoch kein Zweifel an seinem Tod, sagte Richter Hans Bosz in der Urteilsbegründung.

Vieles spreche dafür, dass die Angeklagten ihn nach erfolgloser Erpressung getötet hätten. Offen bleibe jedoch, wie das Opfer starb. Deshalb müsse der Tod von Galius strafrechtlich ungesühnt bleiben. Die Staatsanwaltschaft war demgegenüber davon ausgegangen, dass die Täter ihr Opfer in der Umgebung Berlins in einem Erdloch ebenso wie Hintze sterben ließen.

Serow und Orlow waren im Juni 1999 vom Potsdamer Landgericht wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge im Fall Hintze zu jeweils 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Diese Tat hatten sie eingestanden, jedoch bis zuletzt bestritten, dass sie den jungen Mann töten wollten. Das Berliner Landgericht verhängte für die Entführung des Computerhändlers eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und bildete für beide Taten eine Gesamtstrafe von 15 Jahren, das höchstmögliche Strafmaß. Die Verteidigung hatte auf Freispruch mangels Beweisen plädiert und kündigte Revision an.

Die Angeklagten hatten die Vorwürfe seit Prozessbeginn bestritten. In der Hauptverhandlung verweigerten sie die Aussage. Appelle der Angehörigen, den Ort preiszugeben, an dem sich Galius befinde, prallten an den beiden Entführern ab. Man könne mit dem Urteil nicht zufrieden sein, da den Angeklagten der Tod des Vaters nicht zur Last gelegt worden sei, so der Sohn Veniamin Galius nach dem Urteil. AP, DDP