Die Notbremse bleibt

Der Bundestag kann den Einsatz vorzeitig beenden. Die Voraussetzungen sind strittig

Unter geänderten Bedingungen könne das Parlament die Soldaten auch wieder zurückfordern: Mit diesem Argument versuchte SPD-Fraktionschef Peter Struck dem rot-grünen Lager gestern die Zustimmung zum Bundeswehreinsatz zu erleichtern. Aber stimmt das? „Es gibt kein allgemeines Rückholrecht für solche Beschlüsse“, widerspricht der CDU-Abgeordnete und Verfassungsrechtler Rupert Scholz.

Tatsächlich heißt es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994, die Entscheidung über einen Militäreinsatz liege vor allem in der Verantwortung der Bundesregierung. Der Bundestag könne diese Entscheidung nur bejahen oder ablehnen. Insbesondere verbleibe bei der Regierung die Entscheidung über die Dauer des Einsatzes.

Uneinigkeit herrscht aber über die Frage, ob der Bundestag unter veränderten Bedingungen einen Einsatz wieder beenden kann. Scholz will dies nur unter ganz engen Voraussetzungen zulassen. Was das heißt, erläuterte gestern sein FDP-Kollege Guido Westerwelle: „Die deutschen Truppen können nur zurückgefordert werden, wenn der Bundestag von der Bundesregierung hinters Licht geführt wurde oder sich die Weltlage dramatisch geändert hat.“

Größere parlamentarische Handlungsmöglichkeiten sieht dagegen der ehemalige Verfassungsrichter Hans Hugo Klein. Der Bundestag könne „jederzeit bestimmen, dass die Aktion einem Ende zuzuführen ist“ – etwa, wenn es dabei zu viele Opfer gebe oder das ganze Unternehmen nach Auffassung der Abgeordneten „keinen Sinn mehr macht“.

Selbst wenn man annimmt, dass ein Bundestagsbeschluss zur Beendigung von Militäreinsätzen nicht verbindlich wäre – er hätte in jedem Fall eine politische Wirkung, wie SPD-Mann Struck betonte: „Natürlich wird die Regierung die Soldaten zurückholen, wenn das Parlament sie darum bittet. Alles andere ist doch absurd.“ CHRISTIAN RATH