Plicht und Aufsicht

■ Schüler vom Ausflug ausgeschlossen: Gericht gibt Lehrerin Recht

In einem Prozess um Pädagogik und Verantwortung hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) einer Grundschullehrerin Recht gegeben, die gegen die Schulbehörde prozessierte: Die Pädagogin hatte fünf SchülerInnen von einem Klassenausflug ausgeschlossen und sie stattdessen für einen Tag zum Unterricht in die Parallelklasse geschickt. Die Pädagogin wollte damit die Störenfriede los sein und zugleich sicherstellen, dass sie ihre Aufsichtspflicht über die anderen SchülerInnen wahrnehmen konnte. Das Verwaltungsgericht hatte dieses Vorgehen in erster Instanz als rechtswidrig bezeichnet.

Die Lehrerin hatte eigentlich nur wahr gemacht, was sie einige Monate zuvor mit den Eltern verabredet hatte: Wer innerhalb eines Monats fünf Mal oder mehr gegen die mit der Klasse verabredeten Verhaltensregeln verstößt, wird vom nächsten monatlichen Ausflug ausgeschlossen und muss in einer anderen Klasse am Unterricht teilnehmen. Trotzdem beschwerte sich ein Elternpaar beim Schulleiter, als ihr Sohn im Juli 1999 nicht mit auf den Ausflug durfte. Der widerrief am Morgen des Ausflugs die Genehmigung desselben, die Lehrerin machte ihn trotzdem. Der Schulleiter erhob Dienstaufsichtsbeschwerde, auch der Oberschulrat teilte der Pädagogin mit, dass ihr Vorgehen gegen geltendes Schulrecht verstoße. Sie wurde an eine andere Schule versetzt.

Die Lehrerin reichte im Juni 2000 Klage ein. Sie wollte Recht bekommen und ihr Ansehen rehabilitieren. Sie begründete ihr Vorgehen mit den „Vergehen“ des betreffenden Schülers und damit, dass dieser sich schon während des vorangegangenen Ausflugs von der Klasse entfernt und sie damit bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht vor erhebliche Probleme gestellt habe.

Das Verwaltungsgericht Hamburg wies die Klage der Pädagogin im September 2000 ab, denn ihr Ansatz habe nicht im pädagogischen Bereich gelegen, sondern sei eine Ordnungsmaßnahme gewesen. Die aber seien an Grundschulen unzulässig. Die Lehrerin ging vor dem OVG erfolgreich in die Berufung. Sandra Wilsdorf