Urteil: Streupflicht erst ab 9.00 Uhr

Oldenburg (dpa) – Gemeinden müssen bei Straßenglätte an Sonntagen und Feiertagen grundsätzlich nicht vor 9 Uhr streuen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden. Das OLG wies die Klage einer 59 Jahre alten Frau aus Hooksiel (Kreis Friesland) auf Schmerzensgeld ab. Die Frau war an einem winterlichen Sonntag um 9 Uhr mit dem Fahrrad auf eisglatter Straße gestürzt. Sie hatte mehrere Knochenbrüche erlitten.