Mietminderung (1)

So geht man vor

1. Schritt: Den Mangel dem Vermieter schriftlich mitteilen und ihn bitten, die Beeinträchtigung zu beseitigen (eine Frist von drei Wochen sollte genügen, wenn akute Not nicht vorliegt).2. Schritt: Zusammen mit der Mängelanzeige erklären, dass und in welcher Höhe gemindert wird (möglichst nach vorheriger Rechtsberatung, da man sich bei der Schwere eines Mangels leicht verschätzen kann).3. Schritt: Ist die Minderungshöhe nicht abschätzbar, Mietzahlungen nur unter Minderungsvorbehalt leisten. Nach neuem Mietrecht gilt seit September, dass Mieten immer am Monatsanfang im Voraus fällig werden. Deshalb dem Vermieter ankündigen, dass der betreffende Betrag mit der nächsten Zahlung verrechnet wird.4. Schritt: Bei restloser Beseitigung aller Mängel sofort wieder die volle Miete zahlen.5. Schritt: Wird der Mangel nicht oder nicht restlos beseitigt, den Vermieter auf die noch ausstehende Mängelbeseitigung schriftlich hinweisen. Falls dies nicht fruchtet, alle weiteren Schritte mit einem Rechtsberater absprechen. ALO