Mietminderung (2)

So urteilen Richter

Abwasser, fließt aus einer oben gelegenen Wohnung in die eigene Toilette – 20 Prozent;Container, Lärm durch Einwerfen von Glasflaschen im Hof nach 22 Uhr, an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen nach 20 Uhr – 10 Prozent;Drogenszene, im Umfeld von Mietwohnungen, rechtfertigt keine Mietminderung, es sei denn, es kommt zu Beeinträchtigungen wie nächtlicher Ruhestörung, Pöbeleien oder Verschmutzung des Hauses; Fenster, schlecht schließend – 5 Prozent im Sommer, 10 Prozent im Winter;Gaststättenlärm, erheblicher, bis 1 Uhr nachts – 37 Prozent;Lautstarke nächtliche Musik durch Wohngemeinschaft im selben Haus – 50 Prozent;Pizzeria in der Nachbarschaft bewirkt so starke Geruchsbelästigung, dass dem Richter bei der Ortsbesichtigung nach 15 Minuten schlecht wird – 15 Prozent;Prostitution und Belästigung hierdurch im Haus – 25 ProzentTreppenhaus, abblätternde Farbe, Schmierereien – 10 Prozent;Zugluft im Haus wegen defekter Dichtungen – 20 Prozent. ALO

Die Urteile geben nur Anhaltspunkte. Entnommen sind sie der Broschüre „Wohnungsmängel und Mietminderung“, 90 Seiten, viele Urteile und Tipps. 9,78 DM, Bezug: DMB-Verlag, 50926 Köln