Ansprüche anmelden

Reisereklamationen: Sofort und an Ort und Stelle meckern. Verbraucherzentrale gibt „Tipps von A – Z“

Wenn einer eine Reise tut, dann will er sich bilden, was erleben oder ganz einfach seine Ruhe haben. Letzteres dürfte schwer fallen, wenn vorm Hotelzimmer Betonmischer röhren, am Strand Baukräne stehen und die gebuchte Entspannung ein Reinfall auf ganzer Linie ist.

Reisereklamationen sollten unverzüglich – und zwar an Ort und Stelle – dem Veranstalter oder einem Beauftragten gemeldet werden. Schriftlich und unter Fristsetzung verlangt man vom Reiseveranstalter Abhilfe, notfalls per Fax, wenn am Urlaubsort kein Vertreter erreichbar ist. Will man später seine Ansprüche erfolgreich durchsetzen, braucht man Beweise zur Dokumentation der Mängel: Fotos, Zeugen, eine Bestätigung von der örtlichen Reiseleitung. Bis die Mängel beseitigt sind, kann der Reisepreis gemindert werden. Unternimmt der Veranstalter innerhalb der gesetzten Frist nichts, kann man notfalls auch selbst tätig werden, etwa in ein anderes Hotel ziehen und ihm die Kosten dafür in Rechnung stellen. Innerhalb eines Monats nach Reiseende müssen alle Ansprüche beim Veranstalter geltend gemacht werden.

Erfährt man bereits vor der Reise von Mängeln, will sie aber trotzdem antreten, ist es ratsam, sich alle Ansprüche dem Veranstalter gegenüber vorzubehalten – schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein. TAZ

„Reisetipps von A – Z“, Verbraucherzentrale Berlin, Bayreuther Str. 40, 10787 Berlin, Gebühr: 5 Mark plus 3 Mark Porto (Verrechnungsscheck)