Lex Schill

■ Aus „optischen Gründen“ nicht ausgesagt

Bei seiner „Rechtsstaatlichen Offensive“ kreiert Innensenator Ronald Schill Gesetze, die nur für ihn selber gelten. Gestern hat er vor Gericht eine Zeugenaussage „aus optischen Gründen“ verweigert. Er wolle verhindern, teilte er über die Welt mit, dass „das Amt des Innensenators durch einen Auftritt vor einem voraussichtlich johlenden Publikum beschädigt wird“. Sein Rechtsanwalt und künftiger Staatssekretär Walter Wellinghausen (SPD) hatte allerdings doch juristisch argumentiert und sich für seinen Mandanten auf die Strafprozessordnung berufen: Im Verfahren gegen den Flora-Aktivisten Matthias R. würde Schill nicht als Zeuge auftreten, da er sich durch seine Aussage womöglich selber strafrechtlich belasten könnte.

Denn ab dem 14. September steht Schill wieder selber vor Gericht – er ist der erste Innensenator der Hamburgischen Geschichte, der auf der Anklagebank Platz nehmen muss. Ihm wird Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. In seiner Zeit als Strafrichter hatte Schill 1999 während eines Verfahrens zwei Prozesszuschauer inhaftiert und deren Beschwerde erst fast drei Tage später weitergereicht. Das Hamburger Landgericht hatte Schill dafür im Oktober vorigen Jahres zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Mark verurteilt. Das Verfahren wurde im September vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung ans Hamburger Landgericht zurückverwiesen.

Der damals von Schill Inhaftierte Matthias R. war indes angeklagt, beim Gerangel vor seiner Festnahme eine Jusitzwachtmeisterin getreten zu haben. Dafür verurteilte ihn das Landgericht gestern zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Mark – ohne Schill zu befragen, was sich damals zugetragen hatte.

Elke Spanner