Kündigen bei Kassen möglich

DÜSSELDORF ap ■ Die erwartete Erhöhung der Krankenkassenbeiträge zum Jahreswechsel erlaubt Versicherten, zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Bei Beitragserhöhungen gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vom Ende des Monats, in dem die Anhebung in Kraft getreten ist. Versicherte könnten bei einer Beitragsanhebung im Januar also zum 1. März die Krankenkasse wechseln. Um Überraschungen zu vermeiden, sollten wechselwillige Kassenpatienten allerdings zuvor nachfragen, ob und wann die neue Kasse ebenfalls Beitragserhöhungen plant, rieten die Verbraucherschützer. Auch Öffnungszeiten und Erreichbarkeit oder spezielle Angebote wie Leistungen für Akupunktur oder Rehabilitation könnten für die Kassenwahl wichtig sein.