Rechnungshof vertritt nur 'reine Lehre'

■ Perschau rechtfertigt kleine Verstöße gegen Haushalts-Ordnung

Bremen soll nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden wie ein „Konzern“, betont Bremens Finanzsenator immer wieder. Aber dass die Buchhaltung der Staatsfinanzen immer „der reinen Lehre“ entsprechen müsse, das sei etwas viel verlangt, musste Hartmut Perschau gestern in der Bürgerschaft einräumen. Ausgerechnet „Grundsatzpositionen der bremischen Haushalts- und Finanzpolitik“ steht über der Erklärung des Senats, in dem die Tricks gerechtfertigt werden. Begründung: Die anderen Bundesländer tun's auch.

Der Bremer Rechnungshof legt – Jahr für Jahr vergeblich – den Finger in die Wunde. Die Landeshaushaltsordnung schreibt vor, dass für laufende „konsumtive“ Ausgaben nur so viel aufgewendet wird, wie an laufenden Steuereinnahmen in die Kasse kommt. Alles andere wäre ein „Verstoß“ gegen die Haushaltsordnung und auch ein Verstoß gegen solides Haushalten.

Wenn Bremen also Vermögenswerte veräußert, dürfte das Geld nicht für laufende Ausgaben verwendet werden, sondern höchstens für Investitionen, sagt der Rechnungshof. Kontert der Finanzsenator: Das sei eine „auch in anderen Bundesländern nicht übliche reine Lehre“, es gehe um 100-150 Millionen Mark allein im Etat 2.000.

Punkt zwei: Wenn das Ansteigen der Staatsschulden angegeben wird, müssen zu den direkten staatlichen Schulden (plus 488 Mio. in 2.000) die neuen Schulden der staatlichen Einrichtungen addiert werden (plus 250 Mio. in 2.000.) Dagegen argumentiert das Finanzressort, den Schulden bei den „verselbstständigten Verwaltungseinheiten“ stünden die geschaffenen Vermögenswerte gegenüber, das sei bei Staatsschulden anders.

Punkt drei: Unter Kaufleuten gelten Personalkosten und Zinsen als laufende „konsumtive“ Ausgaben. In Bremen werden solche Kos-ten oft als Investitionen gebucht, moniert der Rechnungshof. Das ist fatal, weil die Zinsen für Kredite dann über neue Schulden finanziert werden. Bei den Hochschul-Investitionen sind sogar Personalkosten „investiv“.

Solche Investitionen sind rentabel, weil der „für den Haushalt erzielbare Nutzen die Kosten überschreitet“, schreibt das Finanzressort, deshalb könnten Zinszahlungen „als Bestandteil der Investitionskosten interpretiert werden“. Jedenfalls solange die „Mehrzahl der übrigen Bundesländer“ das auch so verbuche. K.W.