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: Entmietung per Mord

14 Jahre Haft für treibende Kraft

Es waren schöne Ferien gewesen. Der Chef hatte den Urlaub auf den Galapagos-Inseln zum 25-jährigen Dienstjubiläum spendiert. Und als die Buchhalterin Doris Kirche nach diesen warmen Tagen in Sonne und Erholung wieder an ihren Schreibtisch im Kreuzberger Autohaus „King Cars“ zurückkehrte, war die 54-Jährige heiter und entspannt. Sie ahnte nicht, was sie an diesem Montag an ihrem Berliner Arbeitsplatz erwartete; sie konnte nicht wissen, dass sie beobachtet worden war. Dass nun plötzlich ein dunkelhaariger Mann in ihr Büro stürmen sollte, eine abgesägte Schrotflinte unter der Jacke vorzog und sie mit mehreren Schüssen niederstreckte. Ein Auftragsmord, wie die Polizei erst Jahre später herausfand.

Doris Kiche musste am 22. Februar 1993 sterben, weil sie nicht aus ihrer Fünfzimmerwohnung ausziehen mochte, in der sie die letzten zwanzig Jahre verbracht hatte. Nur 800 Mark Miete im Monat zahlte sie für jene 180 Quadratmeter in der Nassauischen Straße in Wilmersdorf. Der Zahnarzt, dem die Wohnung gehörte, wollte Doris Kirche loswerden. Die Zimmer sollten lukrativ weiterverkauft oder zumindest teurer vermietet werden, so sein Plan.

Acht Jahre liegt die Tat jetzt zurück. Gestern sprach das Landgericht das vorerst letzte Urteil im Zusammenhang mit dem Mord an Doris Kirche. Der Richter befand den 29-jährigen Griechen Georgios D. als Mittäter schuldig. Der Kellner muss eine Haftstrafe von 14 Jahren antreten. Der Immobilienmakler Eberhard H. war bereits 1999 als Auftraggeber zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der mutmaßliche Killer, der Grieche Johannis S., hatte die gleiche Strafe erhalten. Eine Schuld des Wohnungseigentümers konnte nicht nachgewiesen werden, obwohl der Tod seiner Mieterin ihm große Gewinne bescherte. Zunächst vermietete er die Zimmer als Bordell zum dreifachen Preis, später verkaufte er die Wohnung für 800.000 Mark.

Die Idee, Doris Kirche umzubringen, stammte jedoch von dem Makler H., davon ist das Gericht überzeugt. Die beiden Griechen wurden von H. als „Männer fürs Grobe“ angeheuert, er besorgte die Schrotflinte und versprach ihnen Geld.

Daraufhin habe der gestern verurteilte Georgios D. an jenem verhängnisvollen Montag in der Nähe des Autohauses gewartet, bis sein Komplize den Todesschuss auf Doris Kirche abfeuerte. „Dass Sie nicht selbst geschossen haben, heißt nicht, dass Sie unschuldig sind“, sagte der Richter. Der Angeklagte sei die „treibende Kraft“ gewesen.

Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts war die Aussage des Kronzeugen M. gewesen. Der will die beiden Griechen aus einem Lokal in Wedding kennen. Er selbst habe Doris Kirche im Auftrag von H. für 200 Mark beschattet. Dann sei er allerdings aus der Sache ausgestiegen. „Ich wusste, dass was Schlimmes passiert.“ „Der Auftrag heißt töten“, soll ihm Johannis S. gesagt haben.

Georgios D. konnte erst vor einem Jahr an der griechisch-bulgarischen Grenze gefasst werden. Im Prozess beteuerte er bis zuletzt seine Unschuld. Als er sein Urteil vernahm, blinzelte der kleine Mann nervös. Sein Rechtsanwalt hatte einen Freispruch gefordert, die Beweise seien nicht ausreichend. Der Hauptbelastungszeuge M. gelte als heroinsüchtig. Der Verteidiger kündigte Revision an.

Auch der Anwalt des vermeintlichen Todesschützen Johannis S. will das Verfahren neu aufrollen. Es gäbe Beweise, dass der Zeuge M. für seine Aussage 100.000 Mark erhalten habe, erklärte er gestern vor dem Gerichtssaal. KIRSTEN KÜPPERS