Vorsicht, Türsteher!

Neues Gesetz soll Klagen gegen Diskriminierungen erleichtern. Wer grob benachteiligt wird, bekommt Schadenersatz. Beweislast beim Beklagten

BERLIN taz ■ Es war kein Zufall, dass Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) gerade gestern ihren Entwurf für ein neues Antidiskriminierungsgesetz präsentierte. Am Tag der Behinderten macht sich so etwas natürlich besonders gut. „Menschen mit Handicaps brauchen ganz konkrete Maßnahmen, die ihnen den Alltag vereinfachen“, sagte Däubler-Gmelin in Berlin, „und genau das tun wir.“

Das „Gesetz zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht“ soll es Behinderten erleichtern, vor Gericht gegen Ungleichbehandlung zu klagen. Es ist aber auch für Menschen gedacht, die sich wegen Herkunft, Geschlecht, Rasse, Religion, Alter oder sexueller Identität diskriminiert fühlen. Nach dem geltenden Recht sei es oft sehr schwierig, sich gegen erlittene Diskriminierungen zu wehren, so Däubler-Gmelin. Ihr neues Gesetz ändert nun die Beweislast: Als Beispiel nannte Däubler-Gmelin einen Farbigen, der bei einer Diskothek abgewiesen wird. Bisher muss der Betroffene nachweisen, dass der Türsteher ihn benachteiligt hat. Künftig muss der Betreiber der Diskothek nachweisen, dass es zu keiner Diskriminierung kam.

Das Gesetz verbietet auch Benachteiligungen bei Kauf- oder Mietverträgen, die „sachlich nicht geboten“ sind. So dürfe niemand eine Wohnung oder eine Dienstleistung nur einer bestimmten Gruppe anbieten und andere Personengruppen ausschließen. Das Gleiche gelte für Kredite, die Mitnahme im Taxi oder Bedienung beim Friseur. Wenn die Folge der Diskriminierung nicht mehr zu beseitigen ist – etwa wenn eine Wohnung bereits an Dritte vermietet ist – besteht Anspruch auf Schadenersatz. Vor Gericht ziehen kann nicht nur der direkt Betroffene, sondern auch ein Verband.

Däubler-Gmelin bezeichnete ihr Gesetz als „letztes Teilstück“ in einer Reihe rot-grüner Antidiskriminierungsmaßnahmen – nach „Homoehe“ und Mietrechtsreform. Ganz so heroisch ist diese Leistung aber nicht: Schon vor einem Jahr hatte eine EU-Richtlinie entsprechende Schritte verlangt.

Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode im Bundestag verabschiedet werden. „Ich hoffe, es gibt keinen Streit“, wünscht sich Däubler-Gmelin. Großer Widerstand ist aber kaum zu erwarten, da der Bundesrat nicht um Zustimmung gebeten werden muss. LUKAS WALLRAFF