Miethai und Co
: Mietenspiegel

■ Warnsignal des Marktes Von Sylvia Sonnemann

Die Baubehörde hat am vergangenen Donnerstag den Hamburger Mietenspiegel 2001 vorgelegt. Insgesamt fällt die Mietsteigerung mit nur 2,2 Prozent in den letzten zwei Jahren moderat aus. Die differenzierte Betrachtung dieses Ergebnisses lässt jedoch eine neue Anspannung des in Teilsegmenten nach wie vor engen Wohnungsmarktes erkennen.

Nachdem Anfang der 90er Jahre die Mieten aufgrund der flächendeckenden Mangellage auf dem Wohnungsmarkt explodierten, hatte der Mietenspiegel 1999 erstmals einen Stillstand der Mieten (im Schnitt sanken die Werte sogar um 1 %) angezeigt. Wie schon damals fallen auch beim aktuellen Mietenspiegel die Trends je nach Wohnungstyp und Wohnlage sehr unterschiedlich aus: So sind erneut die sehr hohen Neubaumieten gesunken. Sie liegen im Mittelwert aber noch immer zwischen DM 15,00 und DM 21,65! Auch die Mieten für Kleinwohnungen (bis 41 m groß) haben sich preisdämpfend auf das Gesamtergebnis des Mietenspiegels ausgewirkt. Hier zeigt sich, dass diese Wohnungen nicht mehr so stark nachgefragt werden, weil nicht zuletzt auch Singlehaushalte eher 2-3-Zimmer-Wohnungen beziehen möchten.

Gestiegen sind jedoch die Werte fast aller Wohnungen, die vor 1960 gebaut wurden. Die stark nachgefragten Altbauwohnungen sind also noch teurer geworden (im Mittelwert zwischen 2 und 15%!), aber auch die Mieten für Nachkriegsbauten haben angezogen. Dieses dürfte neben einem erhöhten Nachfragedruck auf eine verstärkte Modernisierungstätigkeit gerade dieses Wohnungsbestandes zurück zu führen sein. Gerade Mieterinnen und Mieter der Wohnungen der Rasterfelder H2 und H3 und damit fast 100.000 Haushalte, die diesen Feldern zuzuordnen sind, müssen nach stabilen Mieten in der Vergangenheit jetzt mit Verteuerungen rechnen. Die Mittelwerte in dieser Baualtersklasse sind (mit Ausnahme der Kleinwohnungen) zwischen DM 0,15 und DM 1,18 je Quadratmeter gestiegen.

Der nächste Mietenspiegel wird sich wieder aus den in den letzten vier Jahren vereinbarten bzw. erhöhten Mieten zusammensetzen. Nicht zuletzt deshalb sollte jede Mieterin und jeder Mieter eine Mieterhöhung, die nicht auf einer falschen Einordnung in den Mietenspiegel beruht oder Formalien nicht erfüllt, sorgfältig prüfen.

Hinweis: Sylvia Sonnenmann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40