Schuld bleibt bei „Beluga“-Fischern

HAMBURG/SASSNITZ taz ■ Auch das Bundesoberseeamt in Hamburg gibt der Besatzung die Schuld am Untergang des Fischkutters „Beluga“, am 18. März 1999 gegen drei Uhr morgens bei ruhiger See. Vor der Insel Bornholm waren die drei Fischer aus der Hafenstadt Sassnitz auf mysteriöse Weise ertrunken. Gestern gab der Vorsitzende Fritz Frantzioch die Entschiedung bekannt: „Der Unfall wurde ohne Fremdeinwirkung durch in den Schiffskörper eindringendes Wasser verursacht. Das führte zum Verlust der Schwimmfähigkeit.“

Hans-Jörg Kaddereit, Aufsichtsbeamter der Seeberufsgenossenschaft, der gegen die ihm angelastete Teilschuld für das Unglück im ersten Spruch des Seeamtes Rostock Widerspruch eingelegt hatte, wurde zum Teil entlastet. Sein Fehlverhalten sei nicht „unfallursächlich“ gewesen, so das Gericht. DIBA