das abkommen

Islam & Demokratie

1. Für die Dauer von rund 6 Monaten wird die Macht auf eine erste Interimsgewalt übertragen. Mit sofortiger Wirkung ist sie auch Hüterin der Souveränität Afghanistans und nimmt den Sitz Afghanistans bei den Vereinten Nationen ein. Dann folgt für 18 Monate eine zweite Übergangsgewalt. Nach diesem Zeitraum von mindestens 2 Jahren sollen erste demokratische Wahlen stattfinden.

2. Zunächst wird für 6 Monate eine erste provisorische Regierung gebildet. Dieses 30-köpfige Kabinett besteht aus einem Regierungschef (siehe Porträt), fünf Stellvertretern und 24 weiteren Mitgliedern oder Ministern. Die offizielle Machtübergabe erfolgt am 22. Dezember 2001 in Kabul.

3. Zugleich soll ein unabhängiger Sonderausschuss Vorbereitungen für die Einberufung der Ratsversammlung afghanischer Stämme (Loja Dschirga) treffen. Diese Sondersitzung soll innerhalb von 6 Monaten einberufen werden. Sie wird von Exkönig Sahir Schah eröffnet.

4. Die Sonder-Loja-Dschirga soll über eine stabilere Übergangsregierung entscheiden. Sie soll für die Dauer der zweiten 18-monatigen Übergangsordnung im Amt bleiben. Die Sonder-Loja-Dschirga wählt auch ein Staatsoberhaupt für die Übergangsperiode. Eine verfassungsgemäße Loja Dschirga soll innerhalb dieser 18 Monate einberufen werden, um eine neue Verfassung zu verabschieden.

5. Mit dem Machtwechsel werden alle Mudschaheddin, afghanischen Streitkräfte und bewaffnete Gruppen unter die Befehlsgewalt und Kontrolle der Interimsgewalt gestellt.

6. Die oberste Rechtsgewalt soll von einem zu bildenden Obersten Gerichtshof ausgeübt werden. Ein Rechtssystem nach internationalen Standards und afghanischer Tradition soll aufgebaut werden.

7. Die provisorische Regierung errichtet mit Hilfe der UN eine Zentralbank.

8. Die Interimsgewalt setzt mit UN-Unterstützung eine unabhängige Menschenrechtskommission ein.

9. Die Sicherheit während des Übergangsprozesses soll so rasch wie möglich auch durch eine internationale Sicherheitstruppe unter UN-Mandat garantiert werden. In Kabul und anderen Gebieten, wo diese Truppe eingesetzt wird, sollen alle bewaffneten afghanischen Einheiten abgezogen werden.

10. In dem Übergangsprozess sollen die Vereinten Nationen eine beratende und überwachende Rolle spielen. Sie dürfen auch Verletzungen von Menschenrechten untersuchen. DPA