Miethai&Co
: Mietenspiegel

Wann ist er anwendbar?  ■ Von Dirk Dohr

Eine Mieterhöhung muss eine Begründung enthalten, wenn der Vermieter eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete vornehmen will. Im Allgemeinen wird sich der Vermieter zur Begründung auf den Mietenspiegel stützen. Er könnte dem Miet-erhöhungsverlangen auch ein Sachverständigengutachten beilegen oder mindestens drei Vergleichswohnungen benennen.

Die Hamburger Gerichte ziehen ausschließlich den Hamburger Mietenspiegel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete heran, da dieser aufgrund der statistischen Erhebung die genauesten Zahlen aufweist. Wohnungen im Umland Hamburgs, und mögen sie auch nur wenige Meter von der Staatsgrenze entfernt liegen, sind von dem Mietenspiegel nicht umfasst, der Vermieter kann sich also nicht auf ihn berufen.

Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten repräsentiert der Mietenspiegel 2001 die Mieten von frei finanzierten Wohnungen zu dem Stichtag 1.4.2001. Einige Wohnungsarten werden jedoch nicht berücksichtigt: Sozialwohnungen und preisgebundene Wohnungen, im Souterrain gelegene Wohnungen wie auch möbilierte Wohnungen, Wohnungen ohne WC innerhalb der Wohnung, Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, auch in Form von Reihenhäusern sowie erst in diesem Jahr fertig gestellte Wohnungen. Ebenfalls keine Berücksichtigung fanden einige Wohnungsarten, die nur noch selten in Hamburg vertreten sind.

So fallen Wohnungen, die vor 1919 errichtet wurden, über 91qm oder unter 41 qm groß sind und weder über eine Sammelheizung noch ein Badezimmer verfügen, in ein Leerfeld. Dasselbe gilt für Wohnungen, die größer als 91 qm sind, in normaler Wohnlage liegen und zwischen 1948 und 1967 errichtet wurden.

Kommt es bei dem Begehren des Vermieters, die Nettokaltmiete anzuheben, nicht auf anderem Wege zu einer einvernehmlichen Einigung, muss der Vermieter sich auf Vergleichswohnungen berufen oder ein Sachverständigengutachten zur Begründung heranziehen.

Hinweis:

Dirk Dohr ist Jurist bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30; 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40