Die Pflicht zur Gewalt

Rechtsmediziner Klaus Püschel hält Brechmittel für eine notwendige Aufgabe, die niemand anderes erfüllen wollte  ■ Von Sandra Wilsdorf

Professor Klaus Püschel fühlt sich unfair behandelt: Er stelle sich der Verbrechensbekämpfung und würde dafür von Menschen kritisiert, die sich noch nie in die Niederungen seiner unschönen Arbeit begeben hätten. Der Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts am Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) war gestern heftiger Kritik ausgesetzt. In seinem Institut werden die umstrittenen Brechmitteleinsätze durchgeführt, die am Sonntag für einen 19-jährigen Kameruner wahrscheinlich tödlich endeten. Mit einem „Gehirntod-Feststellungsverfahren“ werden nach Angaben der Justizbehörde die Gehirnströme beobachtet. Gebe es keine messbaren Ergebnisse, werde der Mann für tot erklärt. UKE-Pressesprecherin Marion Schafft betonte hingegen: „Was weiter mit dem Mann passiert, hängt vom Ergebnis der Untersuchungen ab.“

Einige Ärzte, unter anderem die Mitglieder der „Ärzte-Opposition“ Klaus Weber und Bernd Kalvelage, fordern, gegen Püschel ein Berufsordnungsverfahren einzuleiten. Die gewaltsame Brechmittelgabe „erfüllt nach unserer Auffassung den Tatbestand der vorsätzlichen schweren Körperverletzung und widerspricht allen Bestimmungen der Berufsordnung“. Für Kalvelage hat die Prozedur etwas von Folter: „Weil man Beweis führen will unter körperlicher Qual des Delinquenten.“ Die Mediziner fordern von der Ärztekammer ein klares „Nein“ zu Brechmitteleinsätzen unter Gewalt und ein berufsrechtliches Verfahren gegen jeden, der sich nicht daran hält.

Die Ärztekammer kritisiert zwar heftig, dass Brechmittel mit Gewalt eingeflößt werden, will aber kein berufsrechtliches Verfahren anstrengen: „Es geht uns darum, dass das aufhört“, sagt Pressesprecher Wolfgang Scharenberg. Rein juris-tisch aber dürften die Behörden Ärzte bei der Beweissicherung durchaus zur Hilfe nehmen.

Genau das ist Püschels Antrieb: „Das Institut für Rechtsmedizin ist vorgesehen für die Wahrnehmung medizinischer Aufgaben im Auftrag der Justiz. Dafür sind wir da.“ Er räumt ein, dass die Situation, ihn „ziemlich fertig“ mache, die Situation falsch eingeschätzt worden sei, und auch ihm wohler wäre, wenn es andere Methoden gäbe, die Drogen zu Tage zu fördern. Abführmittel? Auch die müsste man im Zweifel per Sonde einführen, „und dann den Patienten mit vorne gefesselten Händen auf einen Stuhl setzen und überwachen, damit er sich die Drogen nicht selber aus dem After zieht“.

Bevor er sich bereit erklärt habe, in seinem Institut diese Art der Beweissicherung durchzuführen, „habe ich andere Vorschläge gemacht“. Beispielsweise Amtsärzte, Gefängniskrankenhaus, allgemeine Krankenhäuser mit Notfallambulanzen. Doch niemand habe sich vorgedrängelt.