„Sicherere“ Waffen

Deutschland, die USA und die Schweiz wollen Streubomben und Panzerabwehrminen lediglich „weniger gefährlich“ machen. Das stößt bei einer Konferenz in Genf auf deutliche Kritik

aus Genf ANDREAS ZUMACH

Streubomben und Panzerabwehrminen sollen nicht verboten, sondern durch technische Maßnahmen lediglich „weniger gefährlich für die Zivilbevölkerung“ gemacht werden – trotz ihrer aus dem Afghanistan-Krieg und früheren Konflikten bekannten verheerenden Wirkung. Entsprechende Vorschläge wurden am Dienstag von der Schweiz sowie von Deutschland, den USA und sieben weiteren Staaten in Genf unterbreitet. Dort begann gestern die zweite Überprüfungskonferenz über die UNO-Konvention zum „Verbot besonders heimtückischer und grausamer konventioneller Waffen“ von 1980.

Der deutsche Initiativkreis für das Verbot von Landminen kritisierte die Vorschläge als „verlogene Augenwischerei“ und „völlig unzureichend“ und forderte die ausnahmslose völkerrechtliche Ächtung von Streubomben und Panzerabwehrminen. In der bislang von 87 Staaten ratifizierten UNO-Konvention ist bisher der Einsatz von Blendlaserwaffen vollständig verboten. Für den Einsatz von Brandwaffen, Sprengfallen, Minen sowie für im menschlichen Körper nicht entdeckbare Splitterwaffen sind Einschränkungen vorgesehen. Die Konvention kann durch Zusatzprotokolle verschärft und erweitert werden.

In Genf liegt neben den Vorschlägen zu Streubomben und Panzerabwehrminen auch ein Antrag der Schweiz zum Verbot bestimmer Dumdumgeschosse auf dem Tisch. Das 1997 außerhalb des Rahmens der UNO- Konvention ausgehandelte und seitdem von 140 Staaten unterzeichnete „Ottawa-Abkommen“ sieht ein Verbot von Anti-Personen-Minen vor.

Nach einem von Deutschland, den USA, Großbritannien, Dänemark, Finnland, Ungarn, Japan, Polen und Slowenien eingebrachten Vorschlag sollen künftig nur noch Panzerabwehrminen eingesetzt werden dürfen, die einen Selbstzerstörungsmechanismus haben, der innerhalb von maximal 30 Tagen nach Verlegung zur Explosion führt. Außerdem müssen die Minen einen ausreichenden Metallanteil enthalten, der ihre Entdeckung mittels Detektoren ermöglicht. Durch eine solche Regelung würde keine der Panzerabwehrminen-Typen verboten, die sich heute in den Arsenalen der neun Staaten befinden, kritisiert der Initiativkreis für das Verbot aller Landminen. Zugleich würden die Rüstungsindustrien dieser Staaten von der „kostspieligen Nachrüstung profitieren“. Der Initiativkreis bezweifelt zudem die technische Verlässlichkeit der Selbstzerstörungsmechanismen und verweist auf die Räumschutzzünder der Panzerabwehrminen, die nach dem in Genf unterbreiteten Vorschlag weiterhin erlaubt sein sollen. Damit bleibe die Gefahr, dass diese Minen auch durch zivile Fahrzeuge oder durch Zivilisten oder Tiere zur Explosion gebracht werden.

Nach einem Antrag der Schweiz sollen künftig Streubomben mit einer Funktionszulässigkeit von unterhalb 98 Prozent verboten werden. Diese Grenze ergibt sich aus Tests der Schweizer und der israelischen Armee in der Negev-Wüste. Dabei waren von 1.000 Bomblets einer Streubombe 20 beim Aufschlag nicht explodiert. Bei einem dieser 20 Bomblets funktionierte auch der zweite, zur Selbstzerstörung gedachte Zünder nicht. Der Initiativkreis verweist darauf, dass bei einem realen Kriegseinsatz völlig andere Bedingungen herrschen. Bei der von den USA eingesetzten Streubombe vom Typ CUW-87 explodierten im Afghanistan-Krieg nach UNO-Angaben 30 Prozent nicht; im Jugoslawien-Krieg waren es rund 20 Prozent. Im Irak sind bis heute über 2.000 Menschen durch die Explosion liegen gebliebener Bomblets aus dem Golfkrieg 1991 getötet worden.